Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand: November 2025

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen zwischen
Frank Speulmans
Web & App Entwicklung am Niederrhein
Thielenstr. 3
47575 Goch
(nachfolgend "Auftragnehmer") und dem Kunden (nachfolgend "Auftraggeber").

1.2 Der Auftragnehmer erbringt folgende Leistungen:

  • Entwicklung von individueller Software und Anwendungen
  • Entwicklung von mobilen Apps (iOS, Android)
  • Entwicklung und Gestaltung von Websites
  • Entwicklung und Implementierung von E-Commerce-Lösungen
  • Wartung und Pflege von Software, Apps und Websites
  • Beratungsleistungen im Bereich Softwareentwicklung

1.3 Diese AGB gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

1.4 Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

2. Vertragsschluss und Leistungsumfang

2.1 Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet.

2.2 Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.

2.3 Der Leistungsumfang ergibt sich aus der schriftlichen Auftragsbestätigung bzw. dem individuell geschlossenen Vertrag. Nachträgliche Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform.

2.4 Der Auftragnehmer schuldet ausschließlich die im Vertrag bzw. in der Leistungsbeschreibung festgelegten Leistungen. Zusätzliche Leistungen werden gesondert vergütet.

3. Pflichten des Auftraggebers

3.1 Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Auftragnehmer alle für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Informationen, Unterlagen und Zugänge vollständig und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.

3.2 Der Auftraggeber stellt sicher, dass er über alle erforderlichen Rechte (insbesondere Urheber-, Marken- und Nutzungsrechte) an den von ihm zur Verfügung gestellten Inhalten, Texten, Bildern, Logos und sonstigen Materialien verfügt.

3.3 Der Auftraggeber ist verpflichtet, vom Auftragnehmer erstellte Zwischenergebnisse unverzüglich zu prüfen und etwaige Mängel oder Änderungswünsche innerhalb von 7 Werktagen schriftlich mitzuteilen.

3.4 Verzögerungen, die durch unzureichende oder verspätete Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers und können zu einer Anpassung von Fristen und Vergütung führen.

4. Preise und Zahlungsbedingungen

4.1 Es gelten die im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung genannten Preise. Alle Preise verstehen sich in Euro und sind Nettopreise zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

4.2 Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Rechnungsstellung:

  • Bei Projekten mit einer Laufzeit unter 4 Wochen: 50% Anzahlung bei Auftragserteilung, 50% bei Fertigstellung
  • Bei Projekten mit einer Laufzeit über 4 Wochen: nach Leistungsfortschritt oder in Teilabschnitten gemäß Vereinbarung
  • Bei Wartungsverträgen: monatlich im Voraus

4.3 Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht anders vereinbart.

4.4 Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

4.5 Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

4.6 Bei zusätzlichem Aufwand, der durch Änderungswünsche des Auftraggebers oder durch dessen unzureichende Mitwirkung entsteht, ist der Auftragnehmer berechtigt, eine zusätzliche Vergütung zu verlangen. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber hierüber vorab informieren.

5. Leistungszeit und Verzug

5.1 Vereinbarte Fristen und Termine gelten nur dann als verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als solche vereinbart wurden.

5.2 Lieferfristen beginnen erst, wenn alle technischen und inhaltlichen Fragen geklärt sind und der Auftraggeber alle erforderlichen Unterlagen, Informationen und Freigaben vollständig zur Verfügung gestellt hat.

5.3 Bei Verzögerungen durch höhere Gewalt, Streik, Aussperrung oder sonstige vom Auftragnehmer nicht zu vertretende Umstände verlängern sich die Fristen angemessen.

5.4 Der Auftraggeber kann nur dann vom Vertrag zurücktreten, wenn der Auftragnehmer die Leistung trotz Setzung einer angemessenen Nachfrist nicht erbringt und dies vom Auftragnehmer zu vertreten ist.

6. Ruhende Projekte und Projektwiederaufnahme

6.1 Kommt ein Projekt aufgrund fehlender Mitwirkung des Auftraggebers für einen Zeitraum von mehr als 30 Tagen zum Stillstand, kann der Auftragnehmer das Projekt als "ruhend" kennzeichnen.

6.2 Bei ruhenden Projekten gilt:

  • Bereits erbrachte Leistungen sind entsprechend dem Projektfortschritt zu vergüten
  • Gebuchte Ressourcen und Zeitkapazitäten können anderweitig vergeben werden
  • Vereinbarte Liefertermine verlieren ihre Gültigkeit

6.3 Bei Wiederaufnahme eines ruhenden Projekts:

  • Der Auftraggeber muss die Wiederaufnahme mindestens 14 Tage im Voraus schriftlich ankündigen
  • Es wird eine Wiederaufnahmegebühr in Höhe von 15% des Restauftragswertes (mindestens jedoch 300 Euro) fällig, die den erneuten Aufwand für Einarbeitung, Aktualisierung und Ressourcenplanung abdeckt
  • Neue Liefertermine werden in Abhängigkeit von der aktuellen Auslastung des Auftragnehmers vereinbart
  • Zwischenzeitlich erfolgte technologische Änderungen (z. B. Updates von Frameworks, geänderte API-Versionen) können eine Anpassung des Leistungsumfangs oder der Vergütung erforderlich machen

6.4 Ruht ein Projekt länger als 6 Monate, ist der Auftragnehmer berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen. Bereits erbrachte Leistungen sind zu vergüten. Der Auftraggeber erhält die bis dahin erstellten Arbeitsergebnisse in dem zum Zeitpunkt des Ruhens vorhandenen Zustand.

6.5 Die Regelungen zu ruhenden Projekten gelten nicht für Wartungsverträge oder andere Dauerschuldverhältnisse.

7. Abnahme und Gewährleistung

7.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die fertiggestellte Leistung innerhalb von 7 Werktagen nach Mitteilung der Fertigstellung zu prüfen und abzunehmen.

7.2 Die Abnahme gilt als erteilt, wenn:

  • der Auftraggeber die Abnahme nicht innerhalb von 7 Werktagen nach Aufforderung unter Angabe von Mängeln verweigert oder
  • der Auftraggeber die Leistung in Betrieb genommen hat oder
  • der Auftraggeber die Schlusszahlung vorbehaltlos geleistet hat

7.3 Kleinere Mängel, die die Funktionsfähigkeit nicht wesentlich beeinträchtigen, stehen einer Abnahme nicht entgegen. Diese werden in einer Mängelliste erfasst und nachträglich behoben.

7.4 Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Abnahme, sofern keine anderen gesetzlichen Fristen zwingend vorgeschrieben sind.

7.5 Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die Software zum Zeitpunkt der Abnahme die vereinbarten Funktionen erfüllt und frei von wesentlichen Mängeln ist.

7.6 Bei berechtigten Mängelrügen hat der Auftragnehmer zunächst das Recht zur Nachbesserung innerhalb einer angemessenen Frist. Schlägt die Nachbesserung zweimal fehl, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.

7.7 Die Gewährleistung entfällt bei:

  • Eigenmächtigen Änderungen oder Eingriffen durch den Auftraggeber oder Dritte
  • Unsachgemäßer Bedienung oder Verwendung
  • Natürlicher Abnutzung
  • Einsatz in einer nicht vereinbarten Umgebung

8. Urheberrechte und Nutzungsrechte

8.1 Alle vom Auftragnehmer im Rahmen des Auftrags geschaffenen Werke (Software, Designs, Konzepte, Dokumentationen etc.) sind urheberrechtlich geschützt.

8.2 Der Auftraggeber erhält nach vollständiger Bezahlung ein einfaches, räumlich und zeitlich unbegrenztes Nutzungsrecht an der vertragsgegenständlichen Software bzw. dem erstellten Werk für die vereinbarten Zwecke.

8.3 Die Übertragung eines ausschließlichen Nutzungsrechts oder des Quellcodes bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung und wird gesondert vergütet.

8.4 Der Auftragnehmer ist berechtigt, im Rahmen der Referenznennung auf die Geschäftsbeziehung hinzuweisen und erstellte Arbeiten (insbesondere Websites, Apps) in seinem Portfolio zu präsentieren, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.

8.5 Der Auftraggeber räumt dem Auftragnehmer an den von ihm zur Verfügung gestellten Materialien die für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Nutzungsrechte ein.

9. Wartungsverträge

9.1 Bei Abschluss eines Wartungsvertrages verpflichtet sich der Auftragnehmer zur regelmäßigen Wartung und Pflege der vereinbarten Software, Website oder App.

9.2 Der Leistungsumfang eines Wartungsvertrags umfasst in der Regel:

  • Durchführung von Sicherheitsupdates
  • Behebung von Fehlern und Bugs
  • Regelmäßige Backups (sofern vereinbart)
  • Technischer Support innerhalb der vereinbarten Servicezeiten
  • Kleinere Anpassungen im vereinbarten Rahmen

9.3 Nicht im Wartungsvertrag enthalten sind:

  • Umfassende Neuentwicklungen oder wesentliche Änderungen
  • Wiederherstellung bei Datenverlust durch Verschulden des Auftraggebers
  • Behebung von Schäden durch unsachgemäße Nutzung oder Eingriffe Dritter

9.4 Die Vertragslaufzeit und Kündigungsfristen ergeben sich aus dem individuellen Wartungsvertrag. Sofern keine abweichende Regelung getroffen wurde, beträgt die Kündigungsfrist 3 Monate zum Vertragsende.

9.5 Reaktionszeiten bei Störungen:

  • Kritische Fehler (System nicht erreichbar): Reaktion innerhalb von 24 Stunden an Werktagen
  • Normale Fehler: Reaktion innerhalb von 3 Werktagen
  • Kleinere Anpassungen: nach Vereinbarung

10. Hosting und Drittanbieter-Services

10.1 Sofern der Auftragnehmer Hosting-Leistungen oder andere Services von Drittanbietern im Namen des Auftraggebers beauftragt, erfolgt dies als Vermittlungsleistung.

10.2 Der Auftraggeber wird Vertragspartner des jeweiligen Drittanbieters. Für diese Verträge gelten die AGB des jeweiligen Anbieters.

10.3 Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für Leistungsstörungen, Ausfälle oder Datenverluste, die durch Drittanbieter verursacht werden.

10.4 Kosten für Hosting, Domains, Lizenzen und andere Drittleistungen werden, sofern nicht anders vereinbart, dem Auftraggeber gesondert in Rechnung gestellt oder vom Auftraggeber direkt bezahlt.

11. Datenschutz und Vertraulichkeit

11.1 Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen geheim zu halten und nur für die Zwecke des Vertrags zu verwenden.

11.2 Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich im Rahmen der Auftragserfüllung und gemäß den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

11.3 Sofern der Auftragnehmer im Auftrag des Auftraggebers personenbezogene Daten verarbeitet, wird ein separater Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO geschlossen.

11.4 Der Auftragnehmer weist darauf hin, dass der Auftraggeber für die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung in den von ihm betriebenen Systemen (Websites, Apps, Shops) selbst verantwortlich ist. Dies umfasst insbesondere die Bereitstellung einer Datenschutzerklärung und die Einholung erforderlicher Einwilligungen.

12. Haftung und Haftungsbeschränkung

12.1 Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt:

  • bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit
  • für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
  • nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes
  • im Umfang einer übernommenen Garantie

12.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Auftragnehmer der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht.

12.3 Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

12.4 Der Auftragnehmer haftet nicht für:

  • Datenverlust, soweit dieser durch eine ordnungsgemäße Datensicherung durch den Auftraggeber hätte vermieden werden können
  • Schäden durch höhere Gewalt, Streik oder behördliche Maßnahmen
  • Schäden durch unsachgemäße Handhabung oder eigenmächtige Änderungen durch den Auftraggeber oder Dritte
  • Inhalte, die der Auftraggeber bereitstellt oder einpflegt

12.5 Der Auftraggeber ist für die Sicherung seiner Daten selbst verantwortlich und muss regelmäßige Backups erstellen.

12.6 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.

13. E-Commerce-Lösungen und rechtliche Hinweise

13.1 Bei der Entwicklung von E-Commerce-Lösungen (Online-Shops) erstellt der Auftragnehmer die technische Plattform und Funktionalität gemäß den vereinbarten Spezifikationen.

13.2 Der Auftraggeber ist selbst verantwortlich für:

  • Die Rechtmäßigkeit seiner Geschäftstätigkeit und der angebotenen Produkte/Dienstleistungen
  • Die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben (z.B. Impressumspflicht, Widerrufsrecht, Datenschutz, Preisangabenverordnung)
  • Die Erstellung von AGB, Datenschutzerklärung, Widerrufsbelehrung und anderen rechtlich erforderlichen Texten
  • Die ordnungsgemäße Versteuerung der Umsätze
  • Die Produktbeschreibungen und -bilder sowie deren Urheberrechte

13.3 Der Auftragnehmer übernimmt keine Rechtsberatung. Der Auftraggeber wird ausdrücklich darauf hingewiesen, rechtliche Anforderungen mit einem Anwalt oder spezialisierten Dienstleister zu klären.

14. Fremdkomponenten und Open-Source-Software

14.1 Der Auftragnehmer kann bei der Entwicklung auf Bibliotheken, Frameworks und Komponenten Dritter (einschließlich Open-Source-Software) zurückgreifen.

14.2 Für diese Fremdkomponenten gelten die jeweiligen Lizenzbedingungen der Hersteller bzw. Urheber. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber auf wesentliche Lizenzpflichten hinweisen.

14.3 Der Auftragnehmer gewährleistet nicht, dass Fremdkomponenten fehlerfrei funktionieren oder bestimmte Leistungen erbringen. Updates und Support für Fremdkomponenten liegen im Verantwortungsbereich der jeweiligen Anbieter.

15. Kündigung und Stornogebühren

15.1 Verträge über einzelne Projekte können von beiden Parteien nur aus wichtigem Grund außerordentlich gekündigt werden.

15.2 Ein wichtiger Grund für eine Kündigung durch den Auftragnehmer liegt insbesondere vor, wenn:

  • Der Auftraggeber trotz Mahnung mit der Zahlung von mindestens zwei Raten in Verzug ist
  • Der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten trotz Aufforderung nicht nachkommt
  • Die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses für den Auftragnehmer unzumutbar ist

15.3 Bei Kündigung durch den Auftraggeber ohne wichtigen Grund hat der Auftragnehmer Anspruch auf die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen.

15.4 Bereits erbrachte Teilleistungen sind im Falle einer Kündigung zu vergüten.

15.5 Für Dauerschuldverhältnisse (z.B. Wartungsverträge) gelten die im jeweiligen Vertrag vereinbarten Kündigungsfristen.

15.6 Stornogebühren bei Terminvereinbarungen:

  • Bei Stornierung oder Verschiebung vereinbarter Termine (z. B. Beratungsgespräche, Präsentationen, Workshops) gelten folgende Regelungen:
  • Bis 7 Tage vor dem Termin: kostenfrei
  • 3-6 Tage vor dem Termin: 50% der für diesen Termin vereinbarten Vergütung
  • Weniger als 3 Tage vor dem Termin oder Nichterscheinen: 100% der vereinbarten Vergütung
  • Bei wiederkehrenden Terminen (z.B. regelmäßige Support-Calls) muss eine Absage mindestens 24 Stunden vor dem Termin erfolgen, andernfalls wird der Termin als wahrgenommen berechnet.

15.7 Stornogebühren bei Projektabbruch:

  • Wird ein bereits begonnenes Projekt vom Auftraggeber ohne wichtigen Grund abgebrochen, sind folgende Stornogebühren zu zahlen:
  • Bei Abbruch in der Konzeptionsphase (bis 20% Projektfortschritt): 30% der Gesamtvergütung
  • Bei Abbruch in der Entwicklungsphase (20-70% Projektfortschritt): 60% der Gesamtvergütung
  • Bei Abbruch in der Finalisierungsphase (ab 70% Projektfortschritt): 90% der Gesamtvergütung
  • Zusätzlich sind die tatsächlich erbrachten Leistungen vollständig zu vergüten
  • Die höhere der beiden Summen (Stornogebühr oder tatsächlich erbrachte Leistungen) ist maßgeblich

16. Abtretung und Aufrechnung

16.1 Die Abtretung von Rechten und Pflichten aus dem Vertrag durch den Auftraggeber bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.

16.2 Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

17. Schlussbestimmungen

17.1 Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie sämtlicher Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel.

17.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt.

17.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

17.4 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Goch.

17.5 Vertragssprache ist Deutsch.

Kontaktdaten

Frank Speulmans
Web & App Entwicklung am Niederrhein
Thielenstr. 3
47575 Goch
Deutschland

E-Mail: frank.speulmans@webappniederrhein.de
Telefon: 01525 6818526
USt-IdNr.: DE455372560

Stand: November 2025